7. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen - Rückschau auf die Berliner Tagung

In den zwei Tagen des Kongresses und am Vorabend beim Eröffnungsreferat hatten wir die Gelegenheit, gemeinsam mit Politikern, Vertretern der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie mit Gesundheitsökonomen verschiedene Aspekte des erst im Januar in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetzes und den absehbaren Auswirkungen auf die Rheumatologie zu diskutieren.

Ein zentrales Thema des Kongresses war entsprechend die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Im Vorfeld war es mit politischer Unterstützung gelungen, die schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen des alten §116b in die ab Januar gültige Neufassung zu transferieren.

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung im Fokus

Die Einschätzung der Chancen für eine umfassende Verbesserung der rheumatologischen Versorgung durch die ASV war von Seiten der Politik, der Krankenkassen, der KBV und der Gesundheitsökonomen zum Teil denkbar divergent. Widerstände gibt es bei der Etablierung dieser neuen Versorgungsebene in nicht zu geringer Zahl. Bei den Krankassen werden Vorbehalte durch die nicht unberechtigte Sorge vor einem Anstieg der Kostenbelastung durch die ASV genährt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verlieren an Einnahmen, an Einfluss und stehen in der Mehrzahl der ASV kritisch gegenüber. Die Vertreter der KBV bestätigten die bisherige durchaus positive und befürwortende Haltung der KBV zur ASV. Die Politik möchte mit Nachdruck die in der ASV intendierte kooperative Versorgung auf hohem Niveau fördern und sieht die ASV als eine wichtige Chance, eine sektorenübergreifende Versorgung zu etablieren.
Als Berufsverband sehen wir in der ASV die Chancen einer Versorgung ohne Budget, ohne Fallzahlbegrenzung und mit einer Gleichstellung der Niedergelassenen zur bisherigen Versorgung über §116b-Ambulanzen. Es wurde in verschiedenen Diskussionen sehr offensichtlich, dass wir das Ziel, einen relevanten Teil der rheumatologischen Versorgung in die ASV zu transferieren, nur dann erreichen, wenn wir möglichst im Konsens mit den stationär tätigen internistischen Rheumatologen des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) zielführende Vorschläge an die KBV, den Spitzenverband der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) richten. Und dies nicht erst, wenn Beschlüsse ohne unsere Beteiligung gefasst sind, sondern bereits im Vorfeld.

Neuordnung der Bedarfsplanung

Die Vorstellungen der KBV zur künftigen Bedarfsplanung auf der Basis der sehr viel Spielraum lassenden Vorgaben des Versorgungsstrukturgesetzes sehen, so Dr. Bernhard Gibis, Leiter des Dezernats IV der KBV, derzeit eine Neuordnung der Bedarfsplanung mit mehr Fachgruppen (bisher nur 10) und je nach Fachgruppe eine klein- oder großräumige Bedarfsplanung vor. Im Konsens mit dem BDRh und den Vorstellungen des BDI sowie der anderen Schwerpunkte entsprechend, wurde im jetzigen KBV-Konzept auf eine eigene Bedarfszulassung für die einzelnen Schwerpunkte der Inneren Medizin verzichtet.
Nachvollziehbarer und nicht abweisbarer Hauptgrund auf der Basis der Zahlen der KBV: Die dann zu erwartende Arztzahlzunahme von ca. 2.500 Internisten mit und ohne Schwerpunkt würde bei budgetierten Fachgruppen/ Schwerpunkten zu Lasten der jetzt die Versorgung tragenden Kollegen gehen. Unter Beibehaltung der bisherigen Bedarfszulassung für Internisten würde die Umstellung auf eine großräumige Bedarfsplanung eine Arztzahlzunahme von immerhin noch bundesweit ca. 1.000 Internisten ermöglichen.
Internistische Rheumatologen können jedoch über die im Versorgungsgesetz geänderten Vorgaben für eine Sonderbedarfszulassung leichter einen Praxisoder Ambulanzsitz eröffnen, insofern der G-BA den gesetzgeberischen Vorgaben in einer entsprechenden Richtlinie nachkommt. Der BDRh wird dem G-BA diesbezügliche Vorschläge unterbreiten. Ziel ist, hierbei eine Praxiserweiterung insbesondere für bestehende Praxen zu erleichtern. Die ASV als budgetfreie Versorgungsebene, so das Ergebnis der Diskussionen, bietet hier die Chance, dass eine hinsichtlich der rheumatologischen Versorgung wünschenswerte Zunahme der Zahl an Rheumatologen nicht zu Lasten der anderen Rheumatologen geht.

Projekt Versorgungslandschaft Rheuma GmbH

In einer eigenen Session über Selektivverträge wurden bestehende und neue Selektivverträge vorgestellt. So erfreulich jeder neue nach den Vorgaben der Rheumatologen abgeschlossene Selektivvertrag ist, bleibt nach mittlerweile drei Jahren intensiven Bemühens der Landesverbände um Vertragsabschlüsse der Eindruck, dass die Krankenkassen diesen Weg nur zögerlich beschreiten und zum Teil sogar laufende Verträge durch vorher nicht abgesprochene Einschränkungen behindern. Ein neuer, vielleicht mehr erfolgversprechender Weg könnte ein gemeinsames Vorgehen bei Selektivverträgen mit dem Hausärzteverband sein. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Hausärzteverbandes e. V. und dem Vorsitzenden der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft, Herrn Eberhard Mehl, wurde das gemeinsame Projekt Versorgungslandschaft Rheuma GmbH vorgestellt. Die Versorgungslandschaft wird gleichermaßen die stationäre Versorgung einschließlich §116b, den Reha-Bereich und die vertragsärztliche Versorgung umfassen. In die Vertragsentwicklung wurden und werden Kollegen aus allen Versorgungsbereichen eingebunden.
Ziel dieser GmbH, die zu gleichen Teilen von BDRh und Hausärzteverband finanziert wird, ist die gemeinsame Vertragsentwicklung auf der Basis von konsentierten Schnittstellen und gemeinsamen Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen. Mit einer weitgehenden Fertigstellung des Vertrages, der als lernendes System betrachtet wird, ist Mitte des Jahres zu rechnen. Die sehr positive Resonanz der teilnehmenden Kollegen auf das in jeder Hinsicht kooperative Projekt lässt uns auf eine breite Basis bei den Rheumatologen und auch bei den Hausärzten hoffen. Ohne die engagierte Mitwirkung und das Interesse der Kollegen vor Ort kann ein so umfassendes Versorgungsprojekt nicht erfolgreich auf den Weg gebracht werden.

Streitfall Laborbudgetierung für Rheumatologen

Dieser bezüglich der ASV und der Selektivverträge positive Ausblick in die Zukunft wurde durch den Vortrag von Frau Dr. Patricia Klein, Leiterin des Dezernat III, Honorarabteilung der KBV, stark getrübt, in dem sie mitteilte, dass in der am Vortag stattgefundenen nicht-öffentlichen Vertreterversammlung der KBV auf Antrag des Vorstandes der KBV eine über die Laborquotierung von ca. 95 % hinausgehende Mengenbegrenzung bei Nicht-Laborärzten beschlossen wurde. Für Rheumatologen und auch Endokrinologen bedeutet dies eine Fallwertbegrenzung auf 40 ? im spezifischen Labor. Diese bundesweit gültige Begrenzungsvorgabe, die nur per Einzelfallantrag an die regionale KV ausgesetzt oder geändert werden kann, verletzt den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz, ignoriert den unterschiedlichen Zulassungsstatus im spezifischen (OIII)-Labor, ist von Seiten der Kalkulation intransparent, verletzt das Weiterbildungsrecht und spart dem Gesundheitssystem letztendlich keinen Cent. Gemeinsam wurde beim Kongress beschlossen, sämtliche juristischen Möglichkeiten zu prüfen, gegen diese Mengenbegrenzung vorzugehen und mit den KVen und der Politik in Diskussion zu treten. Aus unserer Sicht sinnvolle und qualitätsorientierte, von den Rheumatologen breit konsentierte und offenbar eingehaltene Vorgaben zur Indikations-bezogenen Labordiagnostik (keine Mengenzunahme zwischen 2008 und 2010) lagen schon seit dem Jahr 2007 auf dem Tisch der KBV.

Weitere wichtige Programmpunkte in Kürze

Für die Weiterbildung in der Rheumatologie, für die Weiterentwicklung der rheumatologischen Laborforschung und für die tägliche Differentialdiagnostik sowie Therapieüberwachung ist der Erhalt der speziellen Labordiagnostik in der Durchführung und Aufsicht durch den Rheumatologen eine unverzichtbare Voraussetzung. Der Tenor der Diskussion beim Kongress war: Der BDRh wird sich mit dem Bundesvorstand und den Landesvorständen hierfür nachhaltig einsetzen. Mehrere Themen wie Praxiskooperationen, Praxisbewertung, Tätigkeitsspektrum der Rheumatologischen Fachassistenz, das Patienteninformationssystem StruPi einschließlich eines Train-the-Trainer-Seminars wurden beim Kongress diskutiert, vorgestellt und durchgeführt. Die State oft the Art-Lectures untermauerten umso mehr die Notwendigkeit einer qualitativ hochstehenden Autoimmundiagnostik. Schwerpunktthema waren Kollagenosen und Vaskulitiden. Es fand eine kritische Bewertung der verschieden Therapieoptionen statt. Sorgenkinder sind nach wie vor die Behandlung der Sklerodermie und das optimale Regime beim Antiphospholipidsyndrom. Ermutigend sind die Ergebnisse bei der Behandlung systemischer Vaskulitiden mit Rituximab, das eine Alternative zu Cyclophosphamid darstellt. Als BDRh-Neuentwicklung des IT-Teams Nils Körber und Dr. Rüdiger de la Camp wurde RheumDok M, eine Software zur mobilen und ggf. auch stationären Eingabe von Assessment-Parametern durch den Patienten und Arzt (DAS 28) von Dr. de la Camp vorgestellt. Es war dem BDRh-Vorstand eine besondere Freude und ein wichtiges Anliegen, Dr. Rüdiger de la Camp für seine Verdienste bei der Entwicklung von Rheuma-Dok, der inzwischen in fast jeder rheumatologischen Praxis genutzten IT-Software, und von RheumaDok M, die Ehrenmitgliedschaft des Berufsverbandes bei der Mitgliederversammlung des BDRh zu verleihen. Das Programm des BDRh-Kongresses wurde durch hochinteressante, zum Teil ebenfalls gesundheitspolitisch ausgerichtete Satelliten-Symposien abgerundet. Die Ziele des Kongresses, neue Anstöße für die weitere berufspolitische Arbeit zu erhalten und Kontakte zu vertiefen, wurden erreicht. Die Gelegenheit zum Austausch, zur Diskussion, zur aktuellen Information war vielfältig gegeben. Mehrere Wege zum zentralen Ziel unseres Verbandes, eine Verbesserung der rheumatologischen Versorgung zu erreichen, wurden aufgezeigt. Wir möchten allen Teilnehmern und Referenten herzlich für Ihr entsprechendes Engagement danken.

Dr. med. Edmund Edelmann
1.Vorsitzender des BDRh
Prof. Dr. med. Jörn Kekow
stellvertretender Vorsitzender des BDRh