Qualitätsstandards
Die Erarbeitung der Qualitätskriterien und der Fortbildungsinhalte ist und bleibt Aufgabe der Fachgesellschaft und ihrer Untergliederungen und Mitglieder. Hierbei kann bereits auf vielfältige und qualitativ gute Grundlagen zurückgegriffen werden, z. B. aus der Arbeit des Kompetenznetzes Rheuma.
Die zur Zertifizierung durch die DGRh beantragten Fortbildungsveranstaltungen sollen danach beurteilt werden, ob sie den Qualitätskriterien, die die Akademie im Namen der DGRh an eigene und durch sie zertifizierte fremde Veranstaltungen aufstellt, und dem Ethik-Kodex der DGRh entsprechen:
1. Qualität
Es sollten ausreichende Angaben (Fragebogen) zur wissenschaftlichen Leitung, zu den Inhalten der Veranstaltung, zur Art der Wissens- und Kenntnisvermittlung sowie zur Ergebnisbeurteilung vorliegen entsprechend den Qualitätskriterien der DGRh für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen
2. Neutralität
Die Programmgestaltung und Themenformulierung, sollte keinen Firmen- oder Produktbezug beinhalten. Die Veranstaltung kann nicht als neutral bewertet werden, wenn
- sie durch eine Firma organisiert wird und die graphische Gestaltung des Programmflyers oder der Einladung dies zeigt und
- der Themenschwerpunkt oder das Programm der Veranstaltung sich überwiegend auf Produkte der Firma beziehen und/oder einzelne Vorträge inhaltlich mit der Firma oder ihren Produkten in Verbindung stehen
Die Referentenauswahl sollte inhaltliche Neutralität gewährleisten.
3. Transparenz
Zahlungen der Industrie (Sponsoring) sollen direkt an die veranstaltende Organisation geleitet werden.
Dabei müssen im Sinne von Mindeststandards die Anforderungen an Fortbildungsveranstaltungen aufgrund der Empfehlungen der Bundesärztekammer und die Umsetzungen der jeweiligen Landesärztekammer erfüllt sein. Die Erfüllung der Anforderungen wird bei der Zertifizierung überprüft.